Acta lässt die Wogen hoch gehen

Was ist ACTA? (Quelle: www.wikipedia.de)

Das Anti-Counterfeiting Trade Agreement (ACTA) ist ein multilaterales Handelsabkommen auf völkerrechtlicher Ebene. Die teilnehmenden Nationen bzw. Staatenbünde wollen mit ACTA internationale Standards in dem Kampf gegen Produktpiraterie und Urheberrechtsverletzungen etablieren[1]; in Deutschland wird es deshalb auch häufig als Anti-Piraterie-Abkommen bezeichnet.[2]

Das Ganze in Form eines Youtube Videos erklärt:

Verschiedene weitere Informationen aus diversen Quellen

Auszug aus einem Artikel: DerStandard.at

Jörg Leichtfried und Josef Weidenholzer. Auch der fraktionsfreie EU-Abgeordnete Martin Ehrenhauser sieht durch ACTA die „Grundrechte der österreichischen und europäischen Bürger bedroht“.

Leichtfried und Weidenholzer sowie einige SPÖ-Nationalratsabgeordnete bezeichneten ACTA als „massiven Eingriff in die digitalen Grundrechte“, hieß es in einer Aussendung. ACTA bringe zwar „Rechte für Unternehmen, aber nur Einschränkungen für Internetnutzer“, betonten Leichtfried und Weidenholz.

Auszug aus einem Artikel:  Golem

Scharfe Kritik an Acta

Zu den Kritikern von Acta zählen auch die europäischen Grünen. Sie haben kürzlich ein Rechtsgutachten präsentiert, das die Vereinbarkeit von Acta mit EU-Recht massiv infrage stellt. Die Gutachter, Douwe Korff von der Londoner Metropolitan-Universität und Ian Brown vom Internetinstitut der Universität Oxford, stellten dabei fest, dass „Acta in seiner vorliegenden Fassung die Grundrechte in der EU und in anderen Ländern ernsthaft und auf verschiedenen Ebenen gefährdet.“

Laut Gutachten schränkt die mit Acta vorgesehene Ausweitung der Strafbarkeit von Verletzungen geistiger Eigentumsrechte ohne Bagatellausnahmen „die Freiheit, nach Informationen und Ideen zu suchen, sie zu empfangen und mitzuteilen, unverhältnismäßig“ ein. Zudem würde der Schutz für digitales Rechtemanagement „den Zugang und die freie Verbreitung von Informationen unter Verletzung [der Europäischen Menschenrechtskonvention]“ einschränken. Die Acta-Bestimmungen würden zudem gegen europäisches Datenschutzrecht und das Recht auf ein faires Verfahren verstoßen.

„Diese Studie zeigt klarer als je zuvor, dass das Acta-Abkommen gegen verbindliche Grundrechte verstößt. Daher können die EU und ihre Mitgliedstaaten das Abkommen nicht ratifizieren und haben die Pflicht, das Abkommen, so wie es ist, zu verschrotten“, mahnte Jan Philipp Albrecht, grüner EU-Abgeordneter bei der Vorstellung des Gutachtens.

„ACTA ist falsch und muss abgelehnt werden“

Für Ehrenhauser ist ACTA „von Beginn an völlig schief gelaufen“. Das Abkommen müsse aufgegeben werden. Ähnlich lautete die Forderung Kellers: „ACTA ist falsch und muss abgelehnt werden“.

Die Unterzeichner des ACTA-Abkommens verpflichten sich zur Kooperation und zur Schaffung neuer Gesetze, die die Durchsetzung von Urheberrechten erleichtern sollen. Damit soll etwa der weltweite Kampf gegen gefälschte Arzneimittel oder Datenklau erleichtert werden. Die österreichische Regierung hatte die Unterzeichnung des umstrittenen Abkommens am Dienstag beschlossen. Vor dem In-Kraft-Treten von ACTA ist auch noch eine Zustimmung des EU-Parlaments erforderlich. Die Abstimmung wird voraussichtlich im April oder Mai stattfinden. Der EU-Ministerrat hatte bereits während des polnischen Vorsitzes in der zweiten Jahreshälfte 2011 den Beitritt zu ACTA beschlossen. (APA)

Hoffnung…

Ich hoffe, dass hier die Vernunft siegt und die EU-Parlamentarier dieses Gesetz in bestehender Form nicht „einfach“ durchwinken.

Aus vielen Quellen im Internet geht hervor, dass der Gesetzesentwurf zu Acta unausgegoren ist, Bürgerrechte verletzt etc.

Zitate von oben: „massiven Eingriff in die digitalen Grundrechte“, „von Beginn an völlig schief gelaufen“, „…Acta in seiner vorliegenden Fassung die Grundrechte in der EU und in anderen Ländern ernsthaft und auf verschiedenen Ebenen gefährdet.“, „… mehr Rechte für Unternehmen, aber nur Einschränkungen für Internetnutzer“, „Die Acta-Bestimmungen würden zudem gegen europäisches Datenschutzrecht und das Recht auf ein faires Verfahren verstoßen.“

Nachlese (Quelle derstandard.at)